Sonderschulwesen in Nordrhein-Westfalen
Themenbereich Förderschulen auf den Seiten des Schulministeriums NRW
Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den Förderort) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den Förderschwerpunkt). Die Seite des Schulministeriums NRW beschreibt die Fördermöglichkeiten in NRW.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Schulen mit Angeboten der sonderpädagogischen Förderung suchen (Nordrhein-Westfalen)
Über den Kasten "Schulen mit Angeboten der sonderpädagogischen Förderung (allgemeine Schulen und Förderschulen) suchen" gelangen Sie zur Suchmaske. Die Schulen können nach geographischen Raum (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, ganz NRW) und Förderschwerpunkt gefiltert werden.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
LVR-Förderschulen (Nordrhein-Westfalen)
Der Landschaftsverband Rheinland unterhält insgesamt 38 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, die auf dieser Seite vorgestellt werden. Ebenso werden Eltern informiert über Frühförderung, offene Ganztagsschulen und weitere Angebote.
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Die LWL-Schulen (Nordrhein-Westfalen)
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe informiert auf dieser Seite über die Förderschulen, die sich in seiner Trägerschaft befinden. Neben den verschiedenen Förderschwerpunkten, Schulanschriften und Links zu den schuleigenen Homepages, findet man auch Gesetzestexte, Statistiken, eine Videosammlung und viele weitere Informationen (u.a. zum Download).
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen