Sonderschulwesen im Saarland
Die Förderschulen im Saarland
Diese Seite des saarländischen Bildungsservers bietet einen knappen Überblick über das Förderschulwesen im Saarland.
Dokument von: Bildungsserver Saarland
Förderschulen im Saarland
Alle Schüler*innen haben Anspruch auf eine bestmögliche individuelle Förderung. Bei anerkanntem Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Beschulung in einer Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunkts erfolgen.
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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
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Schulordnung - über die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten in Schulen der Regelform - Saarland
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. Amtsbl. 1997, S. 147), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1524 vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 1990) § 4: Gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten, Sonderformen der Schulen, Hausunterricht.
Lehrpläne für Förderschulen im Saarland
Hier finden Sie Informationen zu den Lehrplänen der Förderschule im Saarland.
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