Sonderschulwesen - Aufbau und Struktur
"Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen."
"Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, daß sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein."
"Das Verfahren zur Feststellung Sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Erziehungsberechtigten, den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst, der Schule und ggf. von anderen zuständigen Diensten beantragt werden und sollte die Kompetenzen der an der Förderung und Unterrichtung beteiligten bzw. zu beteiligenden Personen auf geeignete Weise einbeziehen. Die Erkenntnisse und Daten zum sonderpädagogischen Förderbedarf sollten interdisziplinär gewichtet und abgestimmt sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Erziehungsberechtigten zu einer Empfehlung zusammengefaßt werden, die in eine Förderplanung einmündet."
"Jungen Menschen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf sind Wege zu einer qualifizierten Berufsbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder, wo dies nicht durchführbar erscheint, in einem für Behinderte vorgesehenen Ausbildungsberuf zu öffnen, um damit die Voraussetzungen für eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt zu schaffen. Soweit dies nicht durchführbar ist, muß eine an die individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Jugendlichen angepaßte Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit mit selbständiger Lebensführung oder auf eine Beschäftigung in der Werkstatt für Behinderte angeboten werden."
Auszüge aus dem nationalen Informationsdossier Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Pädagogische Förderung und Beratung, das von der Informationsstelle der Länder im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit der Informationsstelle des Bundes im Bundesbildungsministerium für das Informationsnetz EURYDICE erstellt wurde. Die gesamte Broschüre ist in deutscher und englischer Sprache online verfügbar.