Regelungen des Lehramts an beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) in den Bundesländern
Baden-Württemberg:
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen
Fester Bestandteil der neun- oder zehnsemestrigen Studiengänge in Baden-Württemberg ist ein Praxissemester im Umfang von 10 Wochen (bei neunsemestrigem Studium) oder von 13 Wochen (bei zehnsemestrigem Studium).
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer für den Gymnasialbereich zulässigen Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern, die an den beruflichen Schulen unterrichtet werden, berechtigt zum Vorbereitungsdienst an allen drei Schultypen, wenn ein einschlägiges Betriebspraktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen wird.
Betriebspraktikum: Mindestens ein Jahr der Fachrichtung und dem Lehramt dienliche Schul- (10 Wochen) und Betriebspraxis (42 Wochen) für Diplom- und Bachelor-/Master-Studiengänge oder Staatsexamensstudiengänge mit beruflichen Fachrichtungen. Schul- (13 Wochen) und Betriebspraxis (12 Wochen) für Studierende für das Lehramt an Gymnasien.
Kaufmännische Schulen
Der Abschluss im Studiengang Wirtschaftspädagogik (Diplom-Handelslehrer/in) der Universitäten Hohenheim, Konstanz und Mannheim sowie Abschlüsse entsprechend ausgestalteter Studiengänge anderer Universitäten werden als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Bedarf können auch universitäre Abschlüsse in anderen betriebswirtschaftlichen Studiengängen (z.B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Ökonom) anerkannt werden.
Hauswirtschaftlich-pflegerische, Landwirtschaftliche und Sozialpädagogische Schulen
Ab dem Sommersemester 2004 wird der Studiengang Pflegewissenschaft/Gerontologische Pflege an der U Heidelberg angeboten. Dieser zehnsemestrige Studiengang (incl. Praxissemester) schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, die Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen ist. Neben Pflegewissenschaft als beruflichem Fach wird ein allgemeinbildendes Fach studiert. Abgesehen davon gibt es keine besonderen Lehramtsstudiengänge für diese Schulen. Diplomabschlüsse, z. B. der U Hohenheim, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt werden.
Gewerblich-technische Schulen
Der Abschluss des Studienganges zum Diplom-Gewerbelehrer der Universitäten Karlsruhe und Stuttgart (Studiengang Technikpädagogik) und Bachelor-/Master-Gewerbelehrer an der FH Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, der FHT Esslingen/PH Ludwigsburg, der FHT Mannheim/PH Heidelberg und der FH Offenburg/PH Freiburg wird als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Bedarf können Abschlüsse anderer universitärer Studiengänge, z. B. Lebensmitteltechnologie der U Hohenheim oder ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, anerkannt werden.
Bayern:
Lehramt an beruflichen Schulen
Praktika während des Studiums: Für Studienanfänger/innen ab dem Sommersemester 2003 werden die Praxisanteile im Studium gegenüber der bisherigen Regelung deutlich erhöht. Sie umfassen: ein Orientierungspraktikum (3-4 Wochen), ein schulpädagogisches Blockpraktikum (3 Wochen mit etwa 50 Unterrichtsstunden), ein fachdidaktisches Blockpraktikum in einem Unterrichtsfach bzw. in der zweiten vertieft studierten beruflichen Fachrichtung (3 Wochen mit etwa 50 Unterrichtsstunden) und ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in der vertieft studierten Fachrichtung.
Berufspraktikum: 12 Monate einschlägiges gelenktes Berufspraktikum bis zur Ersten Staatsprüfung, davon mindestens 3 Monate vor Beginn des Studiums; Diplom-Handelslehrer/in 12 Monate kaufmännisches Praktikum bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst; Berufspraktikum wird ersetzt durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung.
Studium: Es umfasst das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung, das Studium eines Unterrichtsfaches, das Studium der Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Gesellschaftswissenschaften, Berufs- und Arbeitskunde) sowie 4 Schulpraktika und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Berufliche Fachrichtungen: Metalltechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Bautechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Agrarwirtschaft, Sozialpädagogik, Gesundheits- und Pflegewissenschaft.
Fächer: Je nach Studienort können gewählt werden: Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Sozialkunde, Englisch, Religionslehre, Sport, Kunst, Musik, Informatik, IT-Technik, Mechatronik.
Es sind bestimmte Fächerverbindungen zwischen den Fachrichtungen und Unterrichtsfächern festgelegt. Die Fächerverbindungen können durch das Studium eines dritten Faches, das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation oder der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft sowie in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache erweitert werden. Die Erweiterung kann anstelle des Studiums des Zweitfaches auch in einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erfolgen. Die Erweiterung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist in der Fachrichtung Sozialpädagogik nicht möglich. An der TU München besteht zudem die Möglichkeit, die Erste Staatsprüfung mit einem Diplom als Dipl.-Berufspädagoge/-pädagogin zu verbinden. Eine nachträgliche Erweiterung ist darüber hinaus durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der Medienpädagogik, durch das Studium des Darstellenden Spiels oder durch das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf möglich.
Die Diplomprüfung des Studienganges Wirtschaftspädagogik (siehe Wirtschaftswissenschaften/Wirtschaft) entspricht der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges kaufmännisches Praktikum oder eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Berlin:
Lehramt an beruflichen Schulen
In Berlin lautet die Bezeichnung für das oben genannte Lehramt "Amt des Studienrats mit einer beruflichen Fachrichtung"
Praktikum: 4 Wochen Orientierungspraktikum im Grundstudium, zwei vierwöchige Unterrichtspraktika nach dem Grundstudium als Blockpraktikum oder semesterbegleitend, 12 Monate betriebspraktische Tätigkeit, davon möglichst 6 Monate vor Beginn des Studiums; eine Anrechnung auf die Regelstudienzeit erfolgt bei Beurlaubung zur Durchführung der betriebspraktischen Tätigkeit nicht.
Studium: Erziehungswissenschaften, eine berufliche Fachrichtung als erstes Fach, in der auch die wissenschaftliche Hausarbeit zu schreiben ist, ein Fach bzw. zwei sonderpädagogische Fachrichtungen, Fachdidaktiken.
Berufliche Fachrichtungen: Bautechnik, Elektrotechnik, Ernährungswissenschaft, Gestaltungstechnik, Land- und Gartenbauwissenschaft, Metalltechnik, Wirtschaftswissenschaft; Betriebliches Rechnungswesen und Recht nur als Zweitfächer in Verbindung mit Wirtschaftswissenschaft.
Fächer: Biologie, Betriebliches Rechnungswesen, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Mathematik, Physik, Recht, Sozialkunde, Spanisch, Sport, Blinden-, Gehörlosen-, Körperbehinderten-, Lernbehinderten-, Schwerhörigen-, Sehbehinderten-, Sprachbehindertenpädagogik. Bei den möglichen Fächerkombinationen sind einige Fächerverbindungen nicht zulässig.
Reform der Lehrerausbildung
Ab dem Wintersemester 2004/2005 wird die Lehramtsausbildung in Berlin grundlegend neu strukturiert. Geplant sind konsekutive Bachelorstudiengänge (polyvalent) und lehramtsbezogene Masterstudiengänge. Diese befinden sich zurzeit in der Erarbeitung. Nähere Informationen unter: http://www.fu-infoseite.de
Brandenburg:
Lehramt an beruflichen Schulen
Eine Ausbildung für dieses Lehramt ist in Brandenburg derzeit nicht möglich.
Bremen:
Lehramt an beruflichen Schulen
Siehe Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen(unter Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Primarstufe und Sekundarstufe I)). Lehramt Sekundarstufe II mit beruflicher Fachrichtung (zurzeit nur für Fachhochschulabsolventen der entsprechenden Fachrichtung).
Hamburg:
Lehramt an Beruflichen Schulen
Praktika: a) in der Praxisorientierten Einführung (PE) während des Bachelor-Studiums; b) im Orientierungspraktikum während des Bachelor-Studiums; c) im Kernpraktikum (KP) während des Master-Studiums.
Studienfächer
Das Studium für das Lehramt an Beruflichen Schulen umfasst drei Teilstudiengänge, die Erziehungswissenschaft, eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach.
Berufliche Fachrichtungen: Bau- und Holztechnik, Bautechnik, Chemotechnik, Elektrotechnik/Informationstechnik, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Kosmetikwissenschaften, Medientechnik, Metalltechnik, Wirtschaftswissenschaften.
Unterrichtsfächer: Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliches Schwerpunktfach, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, berufliche Informatik, Mathematik, Physik, Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport, Türkisch.
Die Kombinationsmöglichkeiten sind für einige Fächer eingeschränkt.
In den Fachrichtungen Bau- und Holztechnik, Elektrotechnik/Informationstechnik, Medientechnik und Metalltechnik kann auf Antrag eine weitere berufliche Fachrichtung als Unterrichtsfach genehmigt werden.
Hessen:
Lehramt an beruflichen Schulen
Grundständiges Studium
Fachrichtungen
- Gewerblich-technische Fachrichtung (Darmstadt TU). Abschluss: Erste Staatsprüfung,
- Kaufmännische Fachrichtung (Frankfurt U, Kassel U). Abschluss: Diplom-Handelslehrer/in,
- Landwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und nahrungsgewerbliche Fachrichtung (Gießen U). Voraussetzung ist das Diplom oder der Master einer wissenschaftlichen Hochschule in der entsprechenden Fachrichtung. Abschluss: Erste Staatsprüfung.
Praktika
Betriebliches Praktikum: 12 Monate, davon in der Regel 6 Monate praktische Berufsausbildung vor dem Studium, 6 Monate bis zur Hauptprüfung oder eine erfolgreich abgeschlossene Lehre, die dem Studienzweig entsprechend zugeordnet werden kann; Kassel U: 2 betriebliche Praxissemester oder einschlägiger Lehrabschluss bzw. entsprechende Berufspraxis.
Schulisches Praktikum: für a) 4 Wochen an einer Berufs- oder Berufsfachschule (auslaufend); soll abgelöst werden durch ein 10-wöchiges Praktikum, das in zwei Abschnitten durchzuführen ist; Kassel U: 5 Wochen an beruflichen Schulen; für b) Berufsfachschule; Kassel U: 5 Wochen an beruflichen Schulen; für c) 4 Wochen an einer beruflichen Schule, 4 Wochen sozialpädagogisches Praktikum.
Fachrichtungen und Fachgebiete
- Gewerblich-technische Fachrichtung: Darmstadt TU: 1. Bautechnik, Chemietechnik, Drucktechnik, Elektrotechnik, Informatik, Körperpflege, Metalltechnik; 2. Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften; 3. Wahlfächer (ein Wahlfach). Fächer sind: Evangelische Religion, Katholische Religion, Deutsch, Englisch, Geschichte, Politik, Mathematik, Informatik, Physik, Wirtschaftskunde, Sport. Nach der Ersten Staatsprüfung kann nach einem viersemestrigen Studium eine Erweiterungsprüfung auch in Ethik abgelegt werden.
- Kaufmännische Fachrichtung: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik oder Allgemeine Pädagogik, Recht, zwei Wahlfächer (Frankfurt U) bzw. wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen, Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Wahlpflichtfach (Kassel U).
- Landwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und nahrungsgewerbliche Fachrichtung: parallel zum oder nach dem Diplomstudium der Agrar-, Haushalts- und Ernährungswissenschaften Studium im erziehungswissenschaftlichen Bereich: allgemeine Erziehungswissenschaft, Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Mecklenburg-Vorpommern:
Lehramt an beruflichen Schulen
Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine Hochschulreife und Nachweis eines zwölfmonatigen einschlägigen betrieblichen Praktikums oder Abschluss einer der Fachrichtung entsprechenden Berufsausbildung. Zum Studium für ein Lehramt an beruflichen Schulen ist auch berechtigt, wer ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der angestrebten Fachrichtung absolviert hat. Hier können vier Semester auf die Studienzeit angerechnet werden.
Praktika: Zum Studium gehören ein vierwöchiges oder einsemestriges studienbegleitendes Schulpraktikum an einer Schule des angestrebten Lehramtes, ein vierwöchiges Schulpraktikum an einer anderen Schule sowie ein Kurs in Sprecherziehung. Die Praktikumsplätze werden den Studierenden in der Regel durch das Praktikumsbüro der Universität zugewiesen.
Auslandsaufenthalt: Wird eine moderne Fremdsprache als Unterrichtsfach gewählt, muss bis zur Prüfung ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt nachgewiesen werden
Fremdsprachenkurs: Im Verlauf des Studiums muss ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem einsemestrigen Fachsprachenkurs (Wirtschaftswissenschaften oder Elektrotechnik) in einer modernen Fremdsprache eigener Wahl erworben werden.
Fachrichtungen, Wahlfächer und Fächerkombinationen
Es werden die Studiengänge Wirtschaftswissenschaften und Elektrotechnik unterschieden. In beiden Fällen sind folgende Fächer zu studieren: Erziehungswissenschaft (20 SWS) und Didaktik der gewählten Fächer (20 SWS); eine vertieft studierte Fachrichtung des beruflichen Schulwesens (nicht unter 80 SWS) sowie ein allgemein bildendes Fach (40 SWS) oder das Fach berufsbezogene Sonderpädagogik (40 SWS).
Nach der Ersten Staatsprüfung kann auf Antrag eine Erweiterungsprüfung in einem oder mehreren anderen Prüfungsfächern abgelegt werden.
Studiengang Wirtschaftswissenschaften
Fachrichtung des beruflichen Schulwesens: Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL) oder Volkswirtschaftslehre (VWL).
Allgemein bildendes Fach: Sozialwissenschaften (Schwerpunkt Rechtswissenschaft), Philosophie, Religion; Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, eine skandinavische Sprache; Mathematik; Sport, berufsbezogene Sonderpädagogik.
Studiengang Elektrotechnik
Fachrichtung des beruflichen Schulwesens: Allgemeine Elektrotechnik und einer der beiden Bereiche: Leistungselektrotechnik, Informationselektrotechnik.
Allgemein bildendes Fach: Sozialwissenschaften, Philosophie, Religion, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, eine skandinavische Sprache; Mathematik; Sport oder Physik; berufsbezogene Sonderpädagogik.
Niedersachsen:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Berufspraktische Tätigkeit/Praktika: Einschlägige Berufsausbildung in Bezug auf die jeweilige berufliche Fachrichtung oder ein Praktikum als Vollzeittätigkeit von 52 Wochen Dauer sowie zwei Schulpraktika von insgesamt acht bis zehn Wochen Dauer.
Es bestehen zwei Abschlussmöglichkeiten:
I. Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Prüfungsfächer
1. Berufs- und Wirtschaftspädagogik (30 SWS).
2. Berufliche Fachrichtungen (80 SWS): Bautechnik, Elektrotechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Kosmetologie, Lebensmittelwissenschaft, Metalltechnik, Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik, Textil- und Bekleidungstechnik oder Wirtschaftswissenschaften;
3. Unterrichtsfächer (50 SWS): Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik, Spanisch, Sport.
Fächerkombinationen
Zu wählen sind vier Fächer einer beruflichen Fachrichtung mit Fachdidaktik sowie Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches oder Sonderpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Biologie kann nur mit den beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Lebensmittelwissenschaften und Pflegewissenschaften verbunden werden.
Nach der Ersten Staatsprüfung kann eine Erweiterungsprüfung in einer weiteren der oben genannten beruflichen Fachrichtungen oder einem weiteren Unterrichtsfach sowie in Niederländisch, Werte und Normen oder in Interkultureller Pädagogik abgelegt werden.
II. Diplom-Prüfungen
a) Diplom-Handelslehrer/in der Studienrichtung I (Wirtschaftspädagogik und vier wirtschaftswissenschaftliche Fächer) oder der Studienrichtung II (Wirtschaftspädagogik, zwei wirtschaftswissenschaftliche Fächer und ein nichtwirtschaftswissenschaftliches Unterrichtsfach als Doppelfach: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Mathematik, Spanisch oder Sport);
b) Agrarwissenschaft in Pflanzenproduktion, Tierproduktion oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus Gartenbau.
Weitere nur im Vorbereitungsdienst mögliche Fachrichtungen: Chemietechnik oder Graphisches Gewerbe (Erste Staatsprüfung) oder Ländliche Hauswirtschaft (Diplomprüfung in Hauswirtschafts- und Ernährungswissenschaften).
Reform der Lehramtsausbildung
Im Rahmen eines landesweiten Verbundprojektes wurden an der Universität Lüneburg ab dem Wintersemester 2003/2004 die ersten Studiengänge mit gestuften Abschlüssen (Bachelor und Master) in der Lehramtsausbildung eingeführt.
An der Universität Hannover ist ein 2-jähriger Aufbaustudiengang "Master of Technical Education" eingeführt worden (Fachrichtungen: Angewandte Informatik, Elektrotechnik und Maschinenbau) für Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Bachelor- oder Fachhochschulstudiums.
Zum Wintersemester 2004/2005 wird voraussichtlich auch die Ausbildung an der Universität Oldenburg auf die Bachelor-/Master-Struktur umgestellt.
In den ersten sechs Semestern werden zwei Fächer studiert, die den später in der Schule zu unterrichtenden Fächern entsprechen. Zusätzlich werden Schlüsselqualifikationen vermittelt, die sowohl für das Lehramt als auch für andere Berufe erforderlich sind. Diese Studienphase schließt mit dem Bachelor ab. Für die Absolventen bieten sich dann drei Alternativen: Sie können in der Master-Phase mit einem Lehramtsstudium abschließen, direkt in einen Beruf gehen oder aber ein weiterführendes, nicht auf das Lehramt bezogenes Studium aufnehmen. Wer das Lehramt anstrebt, vertieft in der Master-Phase (vier Semester) vor allem seine didaktischen und pädagogischen Kenntnisse. Der Master-Abschluss ist der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt.
Nordrhein-Westfalen:
Lehramt an Berufskollegs
Ab dem Wintersemester 2003/2004 wurde das bisherige stufenbezogenen Lehramt für die Sekundarstufe II mit einer beruflichen Fachrichtung ersetzt durch das Lehramt an Berufskollegs.
Praktika: Praxisphasen im Gesamtumfang von mindestens 14 Wochen, darunter ein Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr, ein themenbezogenes Kernpraktikum im Hauptstudium sowie außerschulische Praktika. Dazu ist bis spätestens zur Ersten Staatsprüfung eine fachpraktische Ausbildung oder wahlweise eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.
Studienfächer
Das Studium für das Lehramt an Berufskollegs umfasst:
1. das Studium der Erziehungswissenschaft,
2. das Studium einer beruflichen Fachrichtung und eines Unterrichtsfaches oder von zwei beruflichen Fachrichtungen oder von zwei Unterrichtsfächern.
Eines der Unterrichtsfächer kann durch das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ersetzt werden.
Nach bestandener Erster Staatsprüfung können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern oder Fachrichtungen abgelegt werden. Dabei können neben den für das Lehramt an Berufskollegs zugelassenen Fächern mit Genehmigung des Ministeriums auch andere Fächer gewählt werden.
Modellversuch
An der Universität Bochum wird im Rahmen eines Modellversuchs seit dem Wintersemester 2002/2003 eine "gestufte Lehrerausbildung" mit Bachelor- und Masterabschluss für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen/Berufskollegs angeboten. Das Bachelorstudium dauert sechs Semester, das darauf aufbauende Masterstudium weitere vier Semester. Es sind zwei Unterrichtsfächer, deren Didaktik sowie Erziehungswissenschaften zu studieren. Ferner sind umfangreiche schulpraktische Studienelemente zu absolvieren.
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Fachhochschule Münster bieten seit dem Wintersemester 2001/2002 gemeinsam eine "Kooperative Lehramtsausbildung" an.
Rheinland-Pfalz:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Gewerblich-technische Fachrichtungen
- Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen
Praktikum: einschlägige Berufsausbildung oder Praktikum vor, während oder nach dem Studium: a) 6 Monate Grundpraktikum und weitere 6 Monate bis zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst oder einjährige betriebspraktische Tätigkeit, b) 4 Wochen Schulpraktikum (auch studienbegleitend), wovon 2 x 2 Wochen bei entsprechendem Angebot der Hochschule durch ein Fachpraktikum ersetzt werden können.
Fachrichtungen
Gewerblich-technische Fachrichtungen: Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik oder Maschinenbau als erstes Fach sowie Erziehungswissenschaften - insbesondere Berufs- und Arbeitspädagogik - und einem zweiten Fach Biologie, Informatik, Mathematik, Physik oder Politik. In Verbindung mit der Universität des Saarlandes auch die Zweitfächer Deutsch, Englisch, Französisch, evangelische und katholische Religion oder Sport. Nach der Ersten Staatsprüfung können für eine Erweiterungsprüfung auch Deutsch, Wirtschaftsenglisch, Französisch, Religion, Spanisch, Sport, Wirtschaftsinformatik oder Berufssonderpädagogik abgelegt werden.
Abschluss: Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Für Diplom-Ingenieure (FH) besteht die Möglichkeit, nach einem viersemestrigen Ergänzungsstudium die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abzulegen.
Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung: Wirtschaftspädagogik mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (Studienrichtung I) in den Studiengebieten Pädagogik, insbesondere Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und zwei weiteren wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (Wahlpflichtfächer).
Wirtschaftspädagogik mit Doppelpflichtfach (Studienrichtung II) mit den Studiengebieten Pädagogik, insbesondere Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Deutsch oder einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch) sowie Evangelische und Katholische Religionslehre, Betriebsinformatik, Sozialkunde oder Sport. Schulpraktikum (4 Wochen) vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst vorgeschrieben. Abschluss: Akademische Prüfung als Diplom-Handelslehrer/in.
Reform der Lehrerausbildung
Ab dem Wintersemester 2005/2006 wird die Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz schrittweise auf ein konsekutives Studienmodell mit Bachelor- und Masterabschlüssen umgestellt.
Saarland:
Lehramt an beruflichen Schulen
Praktika:
Schulpraktika: Ein fünfwöchiges erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum während des Grundstudiums sowie ein vierwöchiges fachdidaktisches Praktikum (in den Unterrichtsfächern der gewählten beruflichen Fachrichtung und im gewählten allgemein bildenden Unterrichtsfach) während des Hauptstudiums.
Betriebspraktika von insgesamt 9 Monaten Dauer vor Beginn des Studiums und während des Studiums.
Das Studium umfasst:
1. das Studium einer beruflichen Fachrichtung nach Wahl (88 SWS),
2. das Studium eines allgemein bildenden Unterrichtsfaches der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) nach Wahl (52 SWS),
3. ein erziehungswissenschaftliches Studium (20 SWS).
Zweck der Ersten Staatsprüfung: Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling die für die Ausübung des Lehramtes an beruflichen Schulen erforderliche fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt.
Fächerwahl:
Als berufliche Fachrichtungen können gewählt werden: Wirtschaftswissenschaft, Metalltechnik, Elektrotechnik, Informatik.
Als allgemein bildende Unterrichtsfächer der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) können gewählt werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kerninformatik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Informatik), Mathematik, Physik, Evangelische Religion, Katholische Religion, Sozialkunde, Sport.
Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft kann im Einzelfall auch andere allgemein bildende Fächer zulassen; dazu können auch die beruflichen Fachrichtungen ergänzende Fächer gehören.
Die genannten Fachrichtungen und Fächer können als Zusatzfächer gewählt werden.
Sachsen:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Berufspraktikum: Mindestens zwölfmonatiges einschlägiges Praktikum, davon mindestens drei Monate vor Beginn des Studiums bzw. bei abgeschlossener Berufsausbildung je ein Blockpraktikum während des Grund- und Hauptstudiums.
Studium: Erziehungswissenschaftlicher Bereich mit Berufspädagogik und Psychologie unter Berücksichtigung von Grundlagen der Soziologie und der Philosophie oder der Evangelischen Theologie oder der Katholischen Theologie.
Fächerverbindungen: Je ein Fach aus den folgenden beiden Gruppen:
1. den beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Gesundheit und Pflege, Grafische Technik, Holztechnik, Lebensmittel-, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Landwirtschaftstechnik, Metalltechnik, Sozialpädagogik, Textil- und Bekleidungstechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaftspädagogik;
2. den Fächergruppen des Gymnasiums, sofern dieses Fach an berufsbildenden Schulen gelehrt wird, und Informatik (Datenverarbeitung), Umweltschutz und Umwelttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
An der TU Dresden besteht die Möglichkeit, die Erste Staatsprüfung mit einem Diplom als Dipl.-Berufspädagoge/in zu verbinden.
Nach der Ersten Staatsprüfung können Erweiterungsprüfungen in weiteren der oben genannten Prüfungsfächer, in Deutsch als Zweitsprache und in sonderpädagogischen Fachrichtungen abgelegt werden.
Sachsen-Anhalt:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Berufspraktikum: Einjährige für die jeweilige berufliche Fachrichtung einschlägige berufspraktische Tätigkeit bis zur Ersten Staatsprüfung. Entfällt bei Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung.
Das Studium umfasst das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung, das Studium eines Unterrichtsfaches, das Studium der Berufspädagogik sowie Berufsschulpraktika.
Fachrichtungen: Als berufliche Fachrichtungen können gewählt werden: Bautechnik (Rohbau-, Ausbau- und Tiefbautechnik), Elektrotechnik (Elektrische Energie-, Nachrichten- und Automatisierungstechnik), Metalltechnik (Konstruktions-, Maschinen- und Antriebs- sowie Produktionstechnik), Wirtschaft und Verwaltung (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik). Unterrichtsfächer können sein: Deutsch, Englisch, Ethik, Informatik, Mathematik, Physik, Russisch, Sozialkunde, Sport. Weiterhin wird ein Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss als Diplom-Handelslehrer/in angeboten, der den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ermöglicht.
Es besteht die Möglichkeit, die Erste Staatsprüfung mit einem Abschluss als Dipl.-Gewerbelehrer/in zu verbinden.
Nach bestandener Erster Staatsprüfung kann auf Antrag eine Erweiterungsprüfung in einer weiteren vom Kulturministerium zugelassenen beruflichen Fachrichtung oder in einem weiteren zugelassenen Unterrichtsfach abgelegt werden.
Studienort: Magdeburg.
Schleswig-Holstein:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Studienorte: Universität Flensburg, Universität Kiel
Ausbildungsdauer:
Flensburg:
1.) Masterstudiengang Master of Vocational Education zur Vorbereitung auf das Lehramt an Beruflichen Schulen (Fachrichtungen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik und Metalltechnik): 4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss Vorbereitungsdienst.
2.) Zugang zum Lehramtsstudiengang in höheren Semestern unter Anrechnung von FH-Studienleistungen.
Kiel:
6 + 4 Semester Regelstudienzeit. Nach dem Masterabschluss Vorbereitungsdienst.
Kaufmännische Fachrichtung (Universität Kiel)
Praktische Tätigkeit:
Im Bachelor sind zwei Praxismodule zu absolvieren. Das Schulpraktikum im 3. Semester hat den Schwerpunkt Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Im 5. Semester liegt der Schwerpunkt auf der Fachdidaktik. Im Master ist ebenfalls ein Praxismodul zu absolvieren.
Das Fach "Wirtschaft und Pädagogik" mit einem der Fächer: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Mathematik, Informatik, Geographie, Sport, Evangelische Religion, Philosophie oder Geschichte.
Gewerblich-technische Fachrichtungen Elektrotechnik/Informatik und Metalltechnik/Systemtechnik (Universität Flensburg)
Voraussetzungen:
Einschlägiges technisches Studium sowie abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens einjähriges Praktikum in der gewählten Fachrichtung.
Abschluss: Master of Vocational Education.
Studium und Fächerkombinationen:
Der auf einem Bachelorabschluss in den Bereichen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik oder Elektrotechnik aufbauende Masterstudiengang umfasst neben der jeweiligen beruflichen Fachrichtung Berufspädagogik, Fachdidaktik, schulpraktische Studien und ein zweites Fach. Informationen der Uni Flensburg zum Master of Vocational Education gibt es hier.
Wählbar sind die Fächer: Englisch, Mathematik, Physik, Wirtschaft/Politik.
Thüringen:
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Grundständiges Studium
- Gewerblich-technische Fachrichtungen: Metalltechnik und Elektrotechnik (Ilmenau TU); Bautechnik (Weimar U). Abschluss: Erste Staatsprüfung.
- Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung (Jena U). Abschluss: Diplom-Handelslehrer/in.
Praktikum: Vor und während des Studiums einschlägiges Betriebspraktikum von mindestens zwölf Monaten in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens zwei Monaten, davon mindestens drei Monate vor Beginn des Studiums.
Das Betriebspraktikum kann durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung auf Antrag ersetzt werden.
Fachrichtungen:
a) Gewerblich-technische Fachrichtungen mit den entsprechenden ingenieurwissenschaftlichen Studiengebieten als erstem Fach, einem zweiten Fach Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Informatik, Mathematik, Philosophie, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport, Wirtschaftslehre und Mechatronik sowie Erziehungswissenschaften, insbesondere Berufs- und Arbeitspädagogik.
b) Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung: Diplom-Handelslehrer/in der Studienrichtung II (Wirtschaftspädagogik, zwei wirtschaftswissenschaftliche Fächer und ein an berufsbildenden Schulen gelehrtes allgemeinbildendes Unterrichtsfach als Doppelwahlpflichtfach).
Schulpraktika: Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen bis zum Ende des Grundstudiums und ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen im Hauptstudium.
Ergänzungsstudium
Für Diplom-Ingenieure (FH) besteht die Möglichkeit, nach einem viersemestrigen Ergänzungsstudium die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abzulegen.
Quelle:
Diese Zusammenstellung wurde übernommen von der Internetseite: "Studien- & Berufswahl" der Bundländerkommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Bundesagentur für Arbeit.
http://www.studienwahl.de
(Stand: Februar 2004)