Lehrämter für berufliche Schulen
Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
Studiengänge mit dem Ziel der fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt für die Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) sind an Hochschulen so anzulegen, dass sie den wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der beruflichen Praxis Rechnung tragen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.
Die Ausbildung, der eine fachpraktische Tätigkeit zugeordnet ist, gliedert sich in zwei Phasen: Studium (Bachelor- und lehramtsbezogene Masterstudiengänge oder Lehramtsstudiengang) einschließlich schulpraktischer Studien sowie Vorbereitungsdienst. Die beiden Ausbildungsphasen sollen im Hinblick auf Erziehung und Unterricht eng aufeinander bezogen und auf das berufliche Schulwesen ausgerichtet werden.
Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelorstudium mindestens sechs Semester und im Masterstudium mindestens zwei Semester, insgesamt beträgt sie einschließlich schulpraktischer Studien 10 Semester und entspricht einem Studienaufwand von 300 Leistungspunkten gemäß ECTS. Die Regelstudienzeit von Studiengängen, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, beträgt 9 Semester und entspricht 270 Leistungspunkten gemäß ECTS.
Quelle: (Kultusministerkonferenz Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland)