Öffnung und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen
Familien sind – quer durch alle Schichten – in der Kindererziehung häufig auf sich allein gestellt. Viele Eltern können nicht auf die Unterstützung durch Familie und Nachbarschaft zurückgreifen. Auch werden benachteiligte Familien von Familienbildungsstätten und Erziehungsberatungsstellen zum Teil nur schwer erreicht. Gleichzeitig steht fest, dass die frühe Bildung grundlegend für den weiteren Bildungsverlauf und die Entwicklung ist.
Kitas erreichen sehr viele Familien, sie gehören in den allermeisten Familien mit Kindern über drei Jahren zum Familienalltag. Deshalb spielen sie eine zentrale Rolle für die Vernetzung von Eltern, Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangeboten für Familien und dem Gemeinwesen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Kita und Eltern, die das Kind stets in den Mittelpunkt stellt, bildet dabei die Grundlage.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22a (KJHG) sind Grundsatzaussagen zur Öffnung und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen festgeschrieben.