Ganztagsbetreuung und Hort
Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Dafür müssen die Betreuungsangebote ausgebaut und gleichzeitig die Qualität gesichert werden.
Für Grundschulkinder gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung. Sie findet vor allem in Horten und (teil-)gebundenen oder offenen Ganztagsschulen statt.
Horte (auch Schulhort oder Kinderhort genannt) sind in der Regel sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Pädagogisches Personal betreut die Grundschulkinder vor dem Unterricht und/oder nach dem Unterricht. Manche Horte bieten auch in den Ferien Betreuung an.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten zur außerunterrichtlichen Betreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter:
- über Rechtsanspruch, Bedarf, Ausbau und Qualität von Ganztagsbetreuung sowie
- Betreuungsangebote für Grundschulkinder in den Bundesländern.