Inklusion / Integrative Erziehung in der Kita
"Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen." Dies wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, § 22a festgeschrieben.
Nachdem die integrative Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten vielerorts inzwischen Alltag geworden ist, wird Integration bzw. Inklusion im Elementarbereich zunehmend umfassender diskutiert. Inklusion soll sich nicht nur auf behinderte Kinder, sondern auch auf Kinder beziehen, die durch andere Faktoren wie ihre kulturelle oder soziale Herkunft von Benachteiligungen bedroht sind.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich zu den verschiedenen Aspekten inklusiver Frühpädagogik informieren. Über diese Auswahl einzelner Fachbeiträge hinaus bietet unsere Sammlung relevanter Informationsquellen die Möglichkeit zur weiteren Vertiefung.