Einschulung & Stichtage 2024: Wann wird mein Kind eingeschult?
Wann ist mein Kind schulpflichtig und muss eingeschult werden (Muss-Kind)? Und wie sieht es mit einer früheren Einschulung aus (Kann-Kind)?
Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Stichtag für die Einschulung liegt aktuell zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Hier können Sie sich über die jeweilige Stichtagsregelung informieren.
Die hier verlinkten Webseiten der Bundesländer geben größtenteils auch Auskunft zur Anmeldung in der Grundschule und zur Schuleingangsuntersuchung.
Bundesland | Stichtagsregelung 2024
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Baden-Württemberg | Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg ist der 30. Juni. |
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Bayern | Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen sogenannten Einschulungskorridor. |
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Berlin | Wenn ein Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren wurde, wird es im Jahr 2024 eingeschult. |
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Brandenburg | Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. |
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Bremen | Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig. |
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Hamburg | Am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 geboren sind. | |
Hessen | Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. |
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Mecklenburg-Vorpommern | Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. | |
Niedersachsen | Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. |
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Nordrhein-Westfalen | Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. |
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Rheinland-Pfalz | Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.8. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. |
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Saarland | Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. |
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Sachsen | Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. |
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Sachsen-Anhalt | Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig. |
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Schleswig-Holstein | Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. |
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Thüringen | Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. |
Weitere Informationen aus den Bundesländern:
Baden-Württemberg
Einschulung in Baden-Württemberg
Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni der Einschulungsstichtag. Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule [...]
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg
Die Seite informiert über die verschiedenen Schritte bei der Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg und wer für was zuständig ist.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Bayern
Die Grundschule in Bayern
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Nach der Grundschule können gemäß den Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht werden.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern
Die Seite informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Bayern, die verschiedenen Bestandteile und darüber, wer die Untersuchungen vornimmt.
Berlin
Anmeldung der Schulanfänger in Berlin
Mit Beginn des Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Außerdem werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule [...]
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Brandenburg
Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Bremen
Von der Kita in die Grundschule in Bremen
Alle Kinder im Bundesland Bremen, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte „Karenzzeitkinder“. Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen. (Stand: September 2023) Die Seite enthält [...]
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Hamburg
Von der Anmeldung bis zur Einschulung in Hamburg
Kinder, die bis zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. Auf dieser Seite stellt die Hamburger Behörde [...]
Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Hessen
Schulanfang in Hessen
In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder in Hessen, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Bei Kindern, die [...]
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
Für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen [...]
Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Vor der Einschulung in Niedersachsen
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die [...]
Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium
Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen
Diese Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen, die Zuständigen und den Ablauf.
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Anmeldung zur Grundschule in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, [...]
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Einschulung in Rheinland-Pfalz
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die [...]
Dokument von: Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Saarland
Schulpflichtgesetz des Saarlandes
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr [...]
Sachsen
Aufnahme in die Schule in Sachsen
Kinder in Sachsen, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen in der Schule angemeldet werden. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und [...]
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Schulaufnahmeuntersuchung in Sachsen
Vor Schulbeginn – also noch während der Kindergartenzeit – führt die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes die Schulaufnahmeuntersuchung durch. Diese Untersuchung ist Teil der Schuleingangsphase in Sachsen und für alle schulpflichtigen sowie die vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Die Seite [...]
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sachsen-Anhalt
Die Grundschule in Sachsen-Anhalt
Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: Januar 2021) Diese Seite des Ministeriums [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Einschulung in Schleswig-Holstein
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018) Die Seite [...]
Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt. Die Seite informiert [...]
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Thüringen
Einschulung in Thüringen
Alle Kinder in Thüringen, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit der Schulärztin/ dem Schularzt. (Stand: Juli 2020) Die Seite informiert [...]