Kinder unter drei Jahren (U3) in Kitas
Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Sie können bei der Betreuung ihrer Kinder zwischen verschiedenen Betreuungsformen wählen: Kleinkinder können in einer Krippe oder einer altersgemischten Kita betreut werden, oder in der Kindertagespflege.
Bund, Länder und Gemeinden haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen bereitzustellen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bedeutet dabei nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht eine große Herausforderung für alle Beteiligten.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten rund um das Thema unter Dreijähriger (U3) in der Kindertagesbetreuung.