Sekundarbereich II - Aufbau und Struktur
Die Bildungsgänge des Sekundarbereichs I finden - was den allgemeinbildenden Bereich betrifft - ihre Fortsetzung in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen. Zugangsvoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe als Kursstufe und die Zusammensetzung des Abiturs aus Leistungen der beiden Abschlussjahre und der Abiturprüfung wurden erstmals in der Bonner Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 festgeschrieben.
Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt 12 oder 13 Schuljahre. Dabei ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab der Jahrgangsstufe 5 bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen, auf das bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden kann.
Die gymnasiale Oberstufe schließt ab mit der Abiturprüfung. Mit dem Abiturzeugnis erhält die Schülerin/der Schüler die Bescheinigung der Allgemeinen Hochschulreife.
Abiturprüfung
Für die Zulassung zur Abiturprüfung sind bestimmte Leistungsanforderungen in der Qualifikationsphase zu erfüllen. Die Abiturprüfung umfasst vier oder fünf Prüfungsfächer (mindestens drei schriftliche und ein mündliches), unter denen sich mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau und zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik befinden müssen.
Außerdem müssen alle drei Aufgabenfelder (das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische) in der Prüfung vertreten sein.
Die Aufgaben werden mit Ausnahme des Landes Rheinland-Pfalz landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt. Die Länder können vorsehen, dass eine besondere Lernleistung, (z.B. eine Jahres- oder Projektarbeit im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren inklusive Kolloquium) als fünftes Prüfungselement in die Abiturprüfung eingebracht wird.
In die Gesamtqualifikation und die Abiturdurchschnittsnote gehen neben den Prüfungsleistungen auch die Leistungen aus der Qualifikationsphase ein. Die Allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn in der Gesamtqualifikation mindestens ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote 4) erreicht wurden.
Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland
Dokumente/Vereinbarungen/Beschlüsse:
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern und einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe stimmen die Länder in Folgendem überein: Die Allgemeine Hochschulreife ist die schulische Abschlussqualifikation, die den Zugang zu jedem Studium an einer Hochschule, aber auch den Weg in eine vergleichbare berufliche Ausbildung [...]
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)