Sekundarbereich I - Aufbau und Struktur
Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg sechsjährigen - Grundschule umfasst die Sekundarstufe I drei Bildungsgänge mit spezifischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen, und zwar den
- Hauptschulbildungsgang
- Realschulbildungsgang
- gymnasialen Bildungsgang.
Diese Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert, die einen Bildungsgang beinhalten (z. B. Realschule, Gymnasium) oder zwei (z. B. Regelschule) bzw. drei (z. B. Gesamtschule) Bildungsgänge pädagogisch zusammenfassen.
In der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss und der Mittlere Schulabschluss vergeben. Ein über den Mittleren Schulabschluss hinausgehender Leistungsstand berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Zwischen den einzelnen Schularten und Bildungsgängen der Sekundarstufe I ist Durchlässigkeit gegeben.
Zum einen ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich. Zum anderen können an jeder der genannten Schularten grundsätzlich jeder Abschluss und jede Berechtigung der Sekundarstufe I erreicht werden.
Dabei wird an Schularten mit mehreren Bildungsgängen der Unterricht zumindest in einem Teil der Fächer leistungsdifferenziert auf verschiedenen Anspruchsebenen erteilt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, allgemeine Schulabschlüsse auch noch nachträglich an beruflichen Schulen zu erwerben.
Die gemeinsamen Grundsätze für die Gestaltung der Sekundarstufe I hat die Kultusministerkonferenz in der "Vereinbarung über Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt.
Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland