Rechtsgrundlagen zur Inklusion im Saarland
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
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Erlass von 2016 zur Einrichtung des Pilotprojekts zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland
Hier finden Sie den Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zur Anwendung der Inklusionsverordnung auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen.
Dokument von: Bildungsserver Saarland