Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Rheinland-Pfalz
Zitat aus dem "Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich" zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Inklusion:
"Änderung des Schulgesetzes (SchulG):
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll im Rahmen der geplanten Schulgesetzänderung ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I eingeräumt werden. Rheinland-Pfalz setzt hierzu insbesondere auf das Konzept der Schwerpunktschulen. Deshalb wird zum 01.08.2014 der Ressourcenvorbehalt aufgehoben, ein vorbehaltloses Elternwahlrecht eingeführt und die Begriffe „inklusiver Unterricht“ und „Schwerpunktschule“ im Schulgesetz verankert. Dabei ist die Wahl zwischen den Förderorten, nicht die Wahl einer konkreten Förderschule oder Schwerpunktschule vorgesehen. Das Wahlrecht soll nicht zur Errichtung weiterer Förderschulen oder Ausweitung des bisherigen Unterrichtsangebots von Förderschulen führen."