Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung der [...]
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen