Hochschulsystem - Überblick
Hochschulbildung in Deutschland ist heutzutage in den Bologna-Prozess eingebunden, den europäischen Einigungsprozess, der 1999 mit einer gemeinsamen Erklärung der Hochschulminister europäischer Länder begann, die zum Ziel hatte, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen.
Vorrangige Merkmale sind eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master, die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen, Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung und die gemeinsame Verwendung von Instrumenten wie dem europäischen Kreditsystem ECTS, der Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) und dem einheitlichen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse.
Die Kultusministerkonferenz KMK gibt einen Überblick zu Hintergründen und Entwicklungen des Bologna-Prozesses mit weiterführenden Links und Hintergrunddokumenten, siehe "Der Bologna-Prozess" .
Die Kultusministerkonfrenz gibt in ihrem jährlich erscheinenden Informationsdossier über das deutsche Bildungssystem auch eine Darstellung des deutschen Hochschulsystems, siehe "Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Hochschulbildung", das im Folgenden (auf dem Dossier der KMK basierend) kurz skizziert wird:
Ein Studium dient der Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit sowie zu verantwortungsvollem Handeln, es wird zwischen verschiedenen Hochschultypen unterschieden. Universitäten einschließlich technischer, theologischer und pädagogischer Hochschulen verbinden besonders eng Grundlagenforschung und theoretische Erkenntnis, sie haben Promotionsrecht. Kunst- und Musikhochschulen bereiten auf künstlerische und kunstpädagogische Berufe vor. Fachhochschulen zeichnen sich durch besondere Anwendungsorientierung und Bezug zur beruflichen Praxis aus. Als Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs dienen Fachschulen der beruflichen Weiterbildung, staatliche und staatlich anerkannte Berufsakademien vermitteln wissenschaftsbezogene und berufspraktische Bildung an Studienakademien und im Betrieb.
Rechtliche Grundlagen sind die Hochschulgesetze der Länder, auch Fachhochschulgesetze und Kunst- und Musikhochschulgesetze. Der Bund ist für die Bereiche Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse zuständig.
In einer gestuften Studienstruktur ist im 1. Studienzyklus der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und der Bachelor der 1. berufsqualifizierende Hochschulabschluss, Bachelorgrade haben je nach Fachrichtung und Hochschultyp, unterschiedliche Bezeichnungen. Studiengänge der Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Lebensmittelchemie sowie verschiedene Lehramtsstudiengänge sind ausgenommen, sie schließen nicht mit einer Bachelorprüfung, sondern mit einer Staatsprüfung ab.
Hochschulzugangsberechtigung verleiht jeweils das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, das Zeugnis der Fachhhochschulreife. Für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber gibt es spezifische Bedingungen, ebenso für Bildungsausländer.
Für die Hochschulzulassung gelten unterschiedliche Kriterien. Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung ist die Stiftung für Hochschulzulassung SfH zuständig, für Studiengänge mit örtlicher oder ohne Zulassungsbeschränkung die jeweilige Hochschule.
Studienaufbau und -inhalte sind in Modulhandbüchern, Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Mit der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen wurden die Rahmenprüfungsordnungen 2002 durch ein System der Akkreditierung von Studiengängen und, ergänzend, von Institutionen, abgelöst. Verschiedene Musterrahmenordnungen gelten jedoch als Strukturvorgaben für die Akkreditierung fort. Studiengänge müssenmodularisiert sein, Prüfungen werden studienbegleitend durch geführt, es gilt das Leistungspunktesystem ECTS. Die wissenschaftliche Befähigung wird durch eine (Bachelor/Master) Abschlussarbeit nachgewiesen. Für verschiedene Hochschultypen gelten teils spezifische Bedingungen.
In der gestuften Studienstruktur schließen die Studiengänge des 2. Studienzyklus in der Regel mit dem Master ab. Die jeweilige Regelstudienzeit beträgt 2-4 Semester, Zugangsvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in definierten Ausnahmefällen eine Eingangsprüfung oder weitere Zugangskriterien. Es wird zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengangsprofilen unterschieden. Konsekutive Master-Studiengänge knüpfen direkt an ein vorangegangenes Bachelorstudium an, nicht-konsekutive Master-Studiengänge können auch auf ein Erststudium anderer Fachrichtung folgen, weiterbildende Master-Studiengänge erfordern Berufspraxis. Mastergrade haben je nach Fachrichtung und Hochschultyp, unterschiedliche Bezeichnungen.
Es gibt es Studien-Programme außerhalb der gestuften Studienstruktur, darunter (noch) Diplom- und Magister-Studiengänge sowie Studiengänge, die mit einer staatlichen (s.o.) oder kirchlichen Prüfung abschließen.
Die Promotion gilt in der gestuften Studienstruktur als dritter Studienzyklus. Die bisher verbreitete individuell verantwortetete und betreute Promotionsphase wird zunehmend von strukturieten Promotionsprogrammen abgelöst. Es gibt kooperative Promotionsverfahren zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Den Zugang regeln Promotionsordnungen der Universitäten, Master-Abschlüsse und Bestehen der ersten Staatsprüfung berechtigen zur Promotion. Die Promotion berechtigt zum Führen eines Doktorgrades, erforderlich sind die Anfertigung einer Dissertation, deren Disputation oder mündliche Prüfungen.
Hochschulen
Es gibt verschiedene Arten von Hochschulen, das Portal abi der Bundesagentur für Arbeit gibt einen kurzen Überblick. Berücksichtigt werden folgende Hochschultypen: Universität, Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften, Pädagogische Hochschule, Kunst- und Musikhochschule, Filmhochschule, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, duale Hochschule, Berufsakademie.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz HRK bietet eine Suchfunktion, mit deren Hilfe nach Hochschultyp, Bundesland und Trägerschaft recherchiert werden kann.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF bietet eine Landkarte, auf der einzelne Hochschulen angeklickt werden können.
Näheres zum Hochschulsystem:
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Hochschulbildung
Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa AUSZUG
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Hochschulbildung: Mehr Info
Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: HochschulbildungLink als defekt melden
Studium und Prüfungen - Kultusministerkonferenz KMK
Die Kultusministerkonferenz KMK gibt einen Überblick zu Studium und Prüfungen an deutschen Hochschulen mit weiterführenden Links. Rubriken sind: Bachelor/Master. Weiterbildung/Lebenslanges Lernen. Rahmenprüfungsordnungen.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Studium und Prüfungen - Kultusministerkonferenz KMK: Mehr Info
Studium und Prüfungen - Kultusministerkonferenz KMKLink als defekt melden
Studienabschlüsse - Rubrik bei studienwahl.de
Das Portal Studienwahl.de erläutert verschiedene Arten von Studienabschlüssen, wie Bachelor, Master,Staatsexamen, Diplom, Magister, kirchliche Prüfung und Promotion.
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