Fachabitur: Erwerb der Fachhochschulreife in den einzelnen Bundesländern
Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich auch Fachabitur/ Fachabi) ist ein allgemeinbildender Schulabschluss der zum Studium an der Fachhochschule berechtigt. Sie besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil. Die FH-Reife kann an bestimmten beruflichen Schulen erworben werden; der schulische Teil auch an höheren Schulen mit Oberstufe. Näheres dazu regelt Ziffer 12 der Oberstufenvereinbarung der Kultusministerkonferenz. Vorgänger war eine 13-Länder-Vereinbarung. Mittlerweile sehen 14 Länder eine entsprechende Regelung vor, nur in Bayern und Sachsen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife nicht vergeben und somit auch nicht anerkannt. Der praktische Teil wird über eine Berufsausbildung oder ein Praktikum nachgewiesen.
Länderübergreifende Regelungen der KMK
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern und einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe stimmen die Länder in Folgendem überein: Die Allgemeine Hochschulreife ist die schulische Abschlussqualifikation, die den Zugang zu jedem Studium an einer Hochschule, aber auch den Weg in eine vergleichbare berufliche Ausbildung [...]
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife [...]
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend): Mehr Info
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Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (länderübergreifend)
In der vorliegenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz werden die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geklärt. Weitere Infos gibt es zu den Rahmenvorgaben und zur Prüfung.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)