Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Bayern
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
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Modellprojekt "Inklusive berufliche Bildung in Bayern" als Schulversuch. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. Oktober 2012
Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Modellprojekt Inklusive berufliche Bildung in Bayern durch. Das Projekt ist auf vier Jahre angelegt. Die Bekanntmachung informiert über Inhalte und Ziele, Schwerpunkte des Schulversuchs und die teilnehmenden Schulen.
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit, Abschnitt 3 Rechtsbehelfe, Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat.