Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher wird in Deutschland von den Bundesländern je spezifisch geregelt. Einen bundesweiten Bezugsrahmen bilden die Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz und Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz (siehe Kasten rechts).
Auf den folgenden Seiten können Sie sich u.a. über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern informieren.
Daten und Fakten
"Im Schuljahr 2019/20 haben 41.483 Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer der 649 Fachschulen für Sozialpädagogik begonnen. Gegenüber dem Schuljahr 2007/08 hat sich die Zahl damit nahezu verdoppelt (+98%). Das Interesse an dem Erziehungsberuf ist somit weiterhin groß, vor allem unter Frauen, die 81% der Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr ausmachten."
Ausbildungs-/ Prüfungsordnungen der Fachschulen
Lehrpläne der Fachschulen
Das Lernfeldkonzept
Ausbildung in den Bundesländern
Suchhilfen – Ausbildungsorte
Bundesweite Rahmenvereinbarungen
- Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
- Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern - Gemeinsamer Orientierungsrahmen "Bildung und Erziehung in der Kindheit" -
- Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/ Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz)