Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Bolte, Michael |
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Titel | Kompetenzen und Kompetenzabgrenzung im Hochschulinnenbereich. |
Quelle | Ammersbek bei Hamburg: Verl. an der Lottbek Jensen (1990), XXV, 194 S. Zugl.: Kiel, Univ., Diss., 1990. |
Beigaben | Anmerkungen |
Zusatzinformation | Inhaltsverzeichnis |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monographie |
ISBN | 3-926987-31-6 |
Schlagwörter | Konzil; Akademischer Senat; Fachbereich; Hochschulleitung; Hochschulrecht; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Wissenschaftsfreiheit; Dissertation; Hochschulschrift |
Abstract | Die Kompetenzen der Hochschulorgane sind in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Der Verfasser erforscht die Verteilung der Kompetenzen auf die Entscheidungsträger in den Hochschulen und erklärt die Bedeutung der in den verschiedenen Normen enumerierten Kompetenzen. Als maßgebliche Lösungsmöglichkeit für die Kompetenzabgrenzung wird im Hauptteil der Arbeit erstmals die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit für die inneruniversitäre Kompetenzverteilung aufgezeigt und an zahlreichen exemplarischen Beispielfällen anschaulich dargestellt. Gliederung: A. EINLEITUNG (u. a. Gegenstand der Arbeit, Lösungsansätze, Über die Bedeutung von Kompetenzen, Die innerhalb der Hochschulen zu verteilenden Aufgaben). - B. ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTSGRUNDLAGEN, DIE FÜR DIE UNIVERSITÄRE KOMPETENZVERTEILUNG VON BEDEUTUNG SIND (u. a. II. Verfassungsrecht III. Bundesrecht IV. Landesrecht V. Satzungsrecht). - C. PROBLEMSTELLUNG UND ABSTRAKTE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN (I. Probleme bei der Kompetenzabgrenzung und Verteilung II. Allgemeingültige abstrakte Lösungsmöglichkeiten (u. a. Subsidaritätsprinzip, Prioritätsprinzip)). - D. DIE KOMPETENZEN DER HOCHSCHULORGANE (I. Die Kompetenzen der Hochschulleitung II. Das Konzil III. Der Akademische Senat IV. Die Organe der Fachbereiche). - E. DIE BEDEUTUNG DES GRUNDRECHTS DER WISSENSCHAFTSFREIHEIT FÜR DIE INNERUNIVERSITÄRE KOMPETENZVERTEILUNG. - F. DIE ÜBERPRÜFUNG DER NORMATIVEN KOMPETENZVERTEILUNG AN DER NACH ART. 5 III 1 GG AUSZURICHTENDEN VERFASSUNGSRECHTLICHEN VORGABE ANHAND VON EXEMPLARISCHEN BEISPIELSFÄLLEN. (PHF/übern.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1997_(CD) |