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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV

https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/JMStV_geaend._durch_2._MStV-AendStV.pdfExterner Link

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) in der Fassung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) vom 14. Dezember 2021. Nichtamtliche Textfassung – ohne Gewähr.

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen. Ziel des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. 

 

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Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Digitale Medien, Jugend, Jugendlicher, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendschutzrecht, Rundfunk, Staatsvertrag, Jugendmedienschutz,

Bildungsbereich kein spezifischer
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kommission für Jugendmedienschutz
Erstellt am 30.11.-0001
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kjm-online.de/
Zuletzt geändert am 08.03.2024

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